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ElternvertreterInnen
Die/Der Klassenelternvertreter/in (KEV)
- Wird von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählt
- Es sollte pro Klasse ein/e KlassenelternvertreterIn und ein/e StellvertreterIn gewählt werden.
- Die Wahl erfolgt im Rahmen eines Klassenforums, welches in den ersten zwei Monaten des laufenden Schuljahres stattfinden sollte.
- In den ersten und fünften Klassen ist die Schule verpflichtet, ein Klassenforum abzuhalten.
- Ab der zweiten Klasse muss ein Klassenforum nur dann stattfinden, wenn ein Drittel der Eltern einer Klasse dies verlangt (§ 62 Abs.2.SchuG), bzw. wenn der Klassenvorstand einlädt.
- Sollte die Klasse im Elternausschuss des Elternvereins vertreten.
Was kann ich als Klassenelternvertreter/in tun?
- Die Interessen der Eltern in den einzelnen Klassen wahren.
- Mindestens 1 x pro Semester einen Eltern-Lehrer-Schülerabend einberufen, welcher vor allem dazu dient, den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft unter den Schulpartnern zu fördern und die Kommunikation zu erweitern.
- Die Klasseneltern etwa durch Rundschreiben oder bei Elternabenden über die Beratungen und Beschlüsse im SGA, im Elternvereinsausschuss und in der Jahreshauptversammlung zu informieren.
- Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Klasseneltern an den Elternvereinsausschuss bzw. den Vorstand und/oder der Koordinatorin übermitteln.
- Die KlassenlehrerInnen in ihrem Bestreben unterstützen, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten.
- Durch Gespräche und Kontakte (siehe auch Eltern- Lehrer- Schülerabende) mit Eltern, Schülern und Lehrern versuchen, Probleme zu lösen.
- Laufend Kontakt mit dem Klassenvorstand halten und sich mit ihm über Probleme oder Aktuelles austauschen.
Koordinationsstelle
Für weitere Informationen und/oder Tipps wurde eine Koordinationsstelle für die Klassenelternvertreter/innen eingerichtet, die wie folgt zu erreichen ist:
Koordinatorin: Felicia Pichelmann
Tel.: +43 (0664) 34 58 287
eMail: fp@pichelmann.com
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