Elternverein des BG/BRG Stubenbastei |
|
|
UnterstützungsrichtlinienGemäß den Statuten (§2, Punkt 7) verfolgt der Elternverein (im Folgenden kurz EV genannt) den Zweck, die SchülerInnen an dieser Schule in jeder geeigneten Form individuell zu fördern und unter Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen auch finanziell zu unterstützen. Dafür gelten ab Beschlussdatum folgende Richtlinien: Vergabe von Geldmitteln:Dafür gelten folgende Staffelungen:
SchülerInnenförderung:Schulveranstaltungen sind eines der effizientesten Mittel zur Stärkung und Förderung der Klassengemeinschaft und sollte es somit allen SchülerInnen möglich gemacht werden, daran teilzunehmen. Um auch SchülerInnen in finanziell schwächeren Verhältnissen die die sonst nicht mögliche Teilnahme an den Schulveranstaltungen zu ermöglichen ist der EV bereit, seine ordentlichen Mitglieder unter den nachfolgenden Voraussetzungen zu unterstützen. Voraussetzungen:
Bei schulbezogenen Veranstaltungen oder bei Schulveranstaltungen, die kürzer als 5 Tage dauern, ist keine Unterstützung des Bundesministeriums vorgesehen. Der EV ist auch hier bereit, seine ordentlichen Mitglieder, die nachgewiesene finanzielle und/oder familiäre Probleme haben, zu unterstützen. Klassenförderung/Materialzuschuss:Unterstützt werden nur Projekte, beziehungsweise zusätzliche Unterrichtsmaterialien, welche nicht aus dem Schulbudget bestritten werden können. Voraussetzungen:
Um eine möglichst gerechte Verteilung der Elternvereinsmittel zu erzielen, richten sich Priorität und Förderungshöhe im Allgemeinen nach dem Gemeinnutzen. Je mehr SchülerInnen aktiv an einem Projekt teilnehmen können oder von dessen Ergebnissen mittelbar oder unmittelbar profitieren, desto eher kann mit einer Unterstützung für das Projekt gerechnet werden. Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse für Tagesprojekte werden nicht berücksichtigt. Geändert im Oktober 2008 |
EV ForumNewsletter 2011/12Newsletter RegistrierungSchwarzes Brettaktuelle Mitteilungen des Dachverbandes |
|
![]() |
|
|