Elternverein des BG/BRG Stubenbastei

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Unterstützungsrichtlinien

Gemäß den Statuten (§2, Punkt 7) verfolgt der Elternverein (im Folgenden kurz EV genannt) den Zweck, die SchülerInnen an dieser Schule in jeder geeigneten Form individuell zu fördern und unter Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen auch finanziell zu unterstützen.

Dafür gelten ab Beschlussdatum folgende Richtlinien:

Vergabe von Geldmitteln:

Dafür gelten folgende Staffelungen:

  • Bis zu einem Betrag von € 600,-- kann die Obfrau gemeinsam mit dem Kassier ohne Vorstandsbeschluss eine Unterstützung gewähren oder Zahlungen leisten.
  • Ab einem Betrag von € 600,-- stimmt Vorstand mit einfacher Mehrheit ab, wobei die Abstimmung auch per Email erfolgen kann.
  • Beträge über € 1.500,-- bedürfen einer Abstimmung im Rahmen einer Sitzung des Vorstands mit einer 2/3tel-Mehrheit.
  • Erst ab einem Betrag über € 2.500,-- muss eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit im Elternausschuss erfolgen.

SchülerInnenförderung:

Schulveranstaltungen sind eines der effizientesten Mittel zur Stärkung und Förderung der Klassengemeinschaft und sollte es somit allen SchülerInnen möglich gemacht werden, daran teilzunehmen.

Um auch SchülerInnen in finanziell schwächeren Verhältnissen die die sonst nicht mögliche Teilnahme an den Schulveranstaltungen zu ermöglichen ist der EV bereit, seine ordentlichen Mitglieder unter den nachfolgenden Voraussetzungen zu unterstützen.

Voraussetzungen:

  • Eine bestehende Mitgliedschaft durch Einzahlung des festgesetzten Mitgliedsbeitrages.
  • Zeitgerechte Antragstellung an den EV sofort nach Bekanntmachung der Schulveranstaltung mittels eigenen Antrages auf Unterstützung beim EV, welcher ordnungsgemäß ausgefüllt (auch mit einem entsprechenden Vermerk vom jeweiligen Klassenvorstand) an den EV entweder per E-Mail oder durch Hinterlegung ins Elternvereinspostfach im Sekretariat, übermittelt wird. Das Formular liegt im Sekretariat der Schule auf, bzw. kann als pdf-Dokument downgeloaded werden.
  • Unserem Antrag ist auch eine Kopie des Antrages auf Unterstützung beim Bundesministerium beizulegen, der bei Schulveranstaltungen, die länger als 4 Tage dauern, auch eingereicht werden muss. Das Formular liegt ebenfalls im Sekretariat der Schule auf. Wichtig: Einreichfrist endet mit 31. 3.).
  • Rücküberweisung einer eventuell doppelt bezahlten Förderung (BM und EV), bzw. einer über den Förderantrag hinausgehenden Auszahlungssumme an den EV.
  • Rücküberweisung des ausbezahlten Unterstützungsbetrages, falls die/der SchülerIn der Veranstaltung nicht beiwohnen konnte.

Bei schulbezogenen Veranstaltungen oder bei Schulveranstaltungen, die kürzer als 5 Tage dauern, ist keine Unterstützung des Bundesministeriums vorgesehen. Der EV ist auch hier bereit, seine ordentlichen Mitglieder, die nachgewiesene finanzielle und/oder familiäre Probleme haben, zu unterstützen.

Klassenförderung/Materialzuschuss:

Unterstützt werden nur Projekte, beziehungsweise zusätzliche Unterrichtsmaterialien, welche nicht aus dem Schulbudget bestritten werden können.

Voraussetzungen:

  • Einbringung eines schriftlichen Antrages an den EV.
  • Förderungsanträge können nur dann bearbeitet werden, wenn der EV die Möglichkeit hat, den Antrag noch vor der betreffenden Veranstaltung in seinen Gremien zu beraten und zu beschließen.

Um eine möglichst gerechte Verteilung der Elternvereinsmittel zu erzielen, richten sich Priorität und Förderungshöhe im Allgemeinen nach dem Gemeinnutzen.

Je mehr SchülerInnen aktiv an einem Projekt teilnehmen können oder von dessen Ergebnissen mittelbar oder unmittelbar profitieren, desto eher kann mit einer Unterstützung für das Projekt gerechnet werden.

Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse für Tagesprojekte werden nicht berücksichtigt.

Geändert im Oktober 2008

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