Zum Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören:
- die Schulleiterin
- drei VertreterInnen der LehrerInnen
- drei VertreterInnen der SchülerInnen
- drei VertreterInnen der Erziehungsberechtigten
Vertreterinnen der Erziehungsberechtigten
- Mitra Kazerani
- Barbara Korbei
- Andrea Fössl
sowie deren StellvertreterInnen:
- Jasmin Spitzhirn
- Thomas Herzka
Aufgaben
Aufgaben und Rechte des SGA sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Dem SGA obliegen die Entscheidungen über:
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- Wahl schulbezogener Veranstaltungen
- Durchführung so wie Terminfestlegung des Elternsprechtages
- Hausordnung
- Bewilligung und Durchführung von Sammlungen
- Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- Erlassung schulautonomer Schulzeitregelungen sowie Festlegung der schulautonomen Tage
Dem SGA obliegt auch die Beratung über:
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
- Wahl von Unterrichtsmitteln
- Verwendung von Budgetmitteln, wie sie der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule