Soziale Unterstützung

Schulveranstaltungen sind eines der effizientesten Mittel zur Stärkung und Förderung der Klassengemeinschaft, und es sollte somit allen SchülerInnen möglich gemacht werden, daran teilzunehmen.

Es gibt immer wieder finanzielle Engpässe in Familien. Da können die Kosten für eine Schulveranstaltung schon einmal zum Thema werden. Hier ist der Weg, wie der EV auch in schwierigeren Zeiten unterstützen kann:

Voraussetzungen

  • Antrag auf Unterstützung beim Bundesministerium (Formular liegt im Sekretariat der Schule auf und kann hier online ausgefüllt werden)
    Wichtig: Einreichfrist endet mit 30. 4. des laufenden Schuljahres. Achtung: gilt nur für Veranstaltungen ab fünf Tagen!
  • Antrag auf Unterstützung beim EV (Formular „Antrag auf Kostenzuschuss für Schüler:innen“ liegt im Sekretariat der Schule auf, bzw. kann hier heruntergeladen werden)
  • Einzahlung des EV-Mitgliedsbeitrages des laufenden Schuljahres
  • Zeitgerechte Antragstellung sofort nach Bekanntmachung der Schulveranstaltung

Weitere Schritte

  • Kontaktaufnahme durch die Obfrau und den Kassier, eventuell auch beim Klassenvorstand
  • Rücküberweisung einer eventuell doppelt bezahlten Förderung (BM und EV), bzw. einer über den Förderantrag hinausgehenden Auszahlungssumme an den EV.

Da bei schulbezogenen Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen, die kürzer als 5 Tage dauern, keine Unterstützung des Bundesministeriums vorgesehen ist, ist der EV auch hier bereit, seine ordentlichen Mitglieder zu unterstützen.