Der Ausschuss besteht in der Regel aus doppelt so vielen Mitgliedern, wie in der Schule Klassen eingerichtet sind. Diese Mitglieder sind die gewählten Klassenelternvertreter*innen, bzw. deren Stellvertreter*innen, sobald sie die Mitgliedschaft durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erworben haben.
Die Elternausschussmitglieder können Anträge an den Ausschuss, den Vorstand oder den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) stellen, wobei dies spätestens 7 Tage vor einer Ausschuss- oder SGA-Sitzung erfolgen muss.
Der Elternausschuss wird mindestens zweimal jährlich von der Obfrau oder deren Stellvertreterinnen einberufen. Die Einladung samt Tagesordnungspunkten erfolgt mindestens 14 Tage vorher per E-Mail.
Der Elternausschuss ist auch einzuberufen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen.
Der Elternausschuss stimmt über Anträge ab und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Der Ausschuss berät und unterstützt den Vorstand bei seiner Tätigkeit, wobei Ausschussmitglieder Berichte, Wünsche und Vorschläge an den Vorstand herantragen können.