Gemäß den Statuten verfolgt der Elternverein den Zweck, die SchülerInnen an dieser Schule in jeder geeigneten Form individuell zu fördern und unter Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen auch finanziell zu unterstützen.
Der Elternverein bietet daher soziale Unterstützung und Unterstützung für Schulprojekte für Schülerinnen und Schüler an.
Dabei gelten folgende finanzielle Richtlinien:
- Bis zu einem Betrag von € 600 kann die Obfrau gemeinsam mit dem Kassier Beträge ausbezahlen.
- Bei einem Betrag von € 600 bis € 1.500 stimmt der Vorstand mit einfacher Mehrheit ab, wobei die Abstimmung auch per Email erfolgen kann.
- Bei einem Betrag von € 1.500 bis € 2.500 erfolgt eine Abstimmung im Rahmen einer Vorstandssitzung mit 2/3tel-Mehrheit.
- Ab einem Betrag über € 2.500 erfolgt eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit im Elternausschuss.