Soziale Unterstützung

Schulveranstaltungen sind eines der effizientesten Mittel zur Stärkung und Förderung der Klassengemeinschaft, und es sollte somit allen Schüler*nnen möglich gemacht werden, daran teilzunehmen.

Es gibt immer wieder finanzielle Engpässe, da können die Kosten für eine Schulveranstaltung schon einmal zum Thema werden.

So kann man um finanzielle Unterstützung ansuchen

  1. Bitte den Antrag (Kostenzuschuss für Schüler:innen) vollständig ausfüllen! Hier geht’s zum Formular.
  2. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Mail an mail@ev-stubenbastei.at senden.

    WICHTIG:
    Bei einem Ansuchen um Unterstützung von mehr als 50% der Gesamtkosten muss auch ein Antrag beim BMBWF eingebracht werden. Hier geht’s zum online-Antrag.
    Eine Info über den Erhalt und die Höhe der zugesprochenen Unterstützung durch das BMBWF ist dem EV zu übermitteln; eine Förderung durch den EV von mehr als 50% der Gesamtkosten wird im Einzelfall geprüft.
    ACHTUNG: Die Einreichfrist beim BMBWF endet mit 30.4. des laufenden Schuljahres. Das BMBWF fördert ausschließlich Veranstaltungen ab fünf Tagen!

Voraussetzungen

  1. Es können ausschließlich ordentliche Mitglieder des Elternvereins unterstützt werden. Die Einzahlung des EV-Mitgliedsbeitrages des laufenden Schuljahres ist daher verpflichtend (es reicht auch ein symbolischer Beitrag!).
  2. Bitte Antrag so früh wie möglich stellen (idealerweise gleich nach Bekanntmachung der Schulveranstaltung)!

Weitere Infos

  • Bei Fragen und Unklarheiten bitte die Obfrau oder den*die Klassenvorständ*in kontaktieren: mail@ev-stubenbastei.at
  • Alle Informationen werden vertraulich behandelt!
  • Rücküberweisung einer eventuell doppelt bezahlten Förderung (BMBWF und EV) bzw. einer über den Förderantrag hinausgehenden Auszahlungssumme an den EV.
  • Da bei schulbezogenen Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen, die kürzer als 5 Tage dauern, keine Unterstützung des Bundesministeriums vorgesehen ist, ist der EV auch hier bereit, seine ordentlichen Mitglieder zu unterstützen.
Der Elternverein versucht die Gelder gerecht, nach finanziellen Möglichkeiten und nach sozialer Bedürftigkeit der Familien zu verteilen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Elternverein. Zu Unrecht bezogene Unterstützungen oder Unterstützungen von Schulveranstaltungen, die nicht zustande gekommen oder an denen nicht teilgenommen wurde, sind dem Elternverein zurückzuerstatten.