Zum Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören:
- der Schulleiter
- drei Vertreter:innen der Lehrer:innen
- drei Vertreter:innen der Schüler:innen
- drei Vertreter:innen der Erziehungsberechtigten
Vertreterinnen der Erziehungsberechtigten
- Tanja Gesell
- Barbara Karl
- Elisabeth Koschitz
sowie als Stellvertretung:
- Christina Mörth
Aufgaben
Aufgaben und Rechte des SGA sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Dem SGA obliegen die Entscheidungen über:
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- Wahl schulbezogener Veranstaltungen
- Durchführung so wie Terminfestlegung des Elternsprechtages
- Hausordnung
- Bewilligung und Durchführung von Sammlungen
- Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- Erlassung schulautonomer Schulzeitregelungen sowie Festlegung der schulautonomen Tage
Dem SGA obliegt auch die Beratung über:
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
- Wahl von Unterrichtsmitteln
- Verwendung von Budgetmitteln, wie sie der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule
