Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Zum Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören:

  • der Schulleiter
  • drei Vertreter*innen der Lehrer*innen
  • drei Vertreter*innen der Schüler*innen
  • drei Vertreter*innen der Erziehungsberechtigten

Vertreterinnen der Erziehungsberechtigten

  • Mitra Kazerani
  • Barbara Korbei
  • Andrea Fößl

sowie deren Stellvertreterinnen:

  • Natalie Gross-Tabachnik
  • Monika Khodai

Aufgaben

Aufgaben und Rechte des SGA sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Dem SGA obliegen die Entscheidungen über:

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Wahl schulbezogener Veranstaltungen
  • Durchführung so wie Terminfestlegung des Elternsprechtages
  • Hausordnung
  • Bewilligung und Durchführung von Sammlungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • Erlassung schulautonomer Schulzeitregelungen sowie Festlegung der schulautonomen Tage

Dem SGA obliegt auch die Beratung über:

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
  • Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Verwendung von Budgetmitteln, wie sie der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Schule