Schulveranstaltungen sind eines der effizientesten Mittel zur Stärkung und Förderung der Klassengemeinschaft, und es sollte somit allen Schüler:innen möglich gemacht werden, daran teilzunehmen. Durch finanzielle Engpässe können die Kosten für eine Schulveranstaltung auch zur Belastung werden.
So kann man um finanzielle Unterstützung ansuchen:
- Den Antrag (Kostenzuschuss für Schüler:innen) vollständig ausfüllen! Hier geht’s zum Formular.
- Das Formular kann auch digital ausgefüllt und signiert werden. Eine digitale Unterschrift in einem PDF ist mit dem Adobe Acrobat Reader möglich (https://get.adobe.com/de/reader/). Dieser ist sowohl für PC, Mac, Android Smartphones und IOS Smartphones verfügbar. Am Smartphone kann man mit dem Finger unterschreiben. Oder man fügt ein Foto seiner Unterschrift als Signatur mit dem Adobe Acrobat Reader ein.
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Mail an mail@ev-stubenbastei.at senden.
WICHTIG:
Bei einem Ansuchen um Unterstützung von mehr als 50% der Gesamtkosten muss auch ein Antrag beim BMBWF eingebracht werden. Hier geht’s zum online-Antrag.Eine Info über den Erhalt und die Höhe der zugesprochenen Unterstützung durch das BMBWF ist dem EV zu übermitteln; eine Förderung durch den EV von mehr als 50% der Gesamtkosten wird im Einzelfall geprüft.
ACHTUNG: Die Einreichfrist beim BMBWF endet mit 30.4. des laufenden Schuljahres. Das BMBWF fördert ausschließlich Veranstaltungen ab vier Tagen!
Voraussetzungen
- Es können ausschließlich ordentliche Mitglieder des Elternvereins unterstützt werden. Die Einzahlung des EV-Mitgliedsbeitrages des laufenden Schuljahres ist daher verpflichtend (es reicht auch ein symbolischer Beitrag!).
- Bitte Antrag so früh wie möglich stellen (idealerweise gleich nach Bekanntmachung der Schulveranstaltung)!
Weitere Infos
- Bei Fragen und Unklarheiten bitte die Obfrau unter mail@ev-stubenbastei.at oder den*die Klassenvorständ*in kontaktieren.
- Alle Informationen werden vertraulich behandelt!
- Rücküberweisung einer eventuell doppelt bezahlten Förderung (BMBWF und EV) bzw. einer über den Förderantrag hinausgehenden Auszahlungssumme an den EV.
- Da bei schulbezogenen Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen, die kürzer als 4 Tage dauern, keine Unterstützung des Bundesministeriums vorgesehen ist, ist der EV auch hier bereit, seine ordentlichen Mitglieder zu unterstützen.
