Klassenelternvertreter:innen (KEV)

  • Werden von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählt (in der Regel pro Klasse ein:e Klassenelternvertreter:in und ein:e Stellvertreter:in)
  • Die Wahl erfolgt im Rahmen eines Klassenforums, welches in der Regel in den ersten zwei Monaten des laufenden Schuljahres stattfindet.
  • In den ersten und fünften Klassen ist die Schule verpflichtet, ein Klassenforum abzuhalten.
  • Ab der zweiten Klasse muss ein Klassenforum nur dann stattfinden, wenn ein Drittel der Eltern einer Klasse dies verlangt (§ 62 Abs. 2 SchuG), bzw. wenn der:die Klassenvorständ:in einlädt.
  • Vertritt die Klasse im Elternausschuss des Elternvereins.

Was kann ich als Klassenelternvertreter:in tun?

  • Die Interessen der Eltern in der Klasse wahren.
  • Mindestens 1 x pro Semester einen Eltern-Lehrer:innen-Schüler:innenabend einberufen, welcher vor allem dazu dient, den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft und unter den Schulpartnern zu fördern, und die Kommunikation zu verbessern.
  • Die Klasseneltern etwa durch Rundschreiben oder bei Elternabenden über die Beratungen und Beschlüsse im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA), im Ausschuss der KEVs und in der Jahreshauptversammlung des EV informieren.
  • Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Klasseneltern an den Ausschuss der KEVs bzw. den Vorstand übermitteln.
  • Die Klassenlehrer:innen in ihrem Bestreben unterstützen, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten.
  • Durch Gespräche und Kontakte (siehe auch Eltern- Lehrer:innen-Schüler:innenabende) mit Eltern, Schüler:innen und Lehrer:innen versuchen, Probleme zu lösen.
  • Laufend Kontakt mit dem:r Klassenvorständ:in halten und sich mit ihm:ihr über Probleme oder Aktuelles austauschen.

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