- Werden von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählt (in der Regel pro Klasse ein*e Klassenelternvertreter*in und ein*e Stellvertreter*in)
- Die Wahl erfolgt im Rahmen eines Klassenforums, welches in den ersten zwei Monaten des laufenden Schuljahres stattfinden sollte.
- In den ersten und fünften Klassen ist die Schule verpflichtet, ein Klassenforum abzuhalten
- Ab der zweiten Klasse muss ein Klassenforum nur dann stattfinden, wenn ein Drittel der Eltern einer Klasse dies verlangt (§ 62 Abs. 2 SchuG), bzw. wenn der*die Klassenvorständ*in einlädt.
- Sollten die Klasse im Elternausschuss des Elternvereins vertreten
Was kann ich als Klassenelternvertreter*in tun?
- Die Interessen der Eltern in den einzelnen Klassen wahren
- Mindestens 1 x pro Semester einen Eltern-Lehrer*innen-Schüler*innenabend einberufen, welcher vor allem dazu dient, den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft unter den Schulpartnern zu fördern und die Kommunikation zu erweitern
- Die Klasseneltern etwa durch Rundschreiben oder bei Elternabenden über die Beratungen und Beschlüsse im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA), im Ausschuss der KEVs und in der Jahreshauptversammlung des EV zu informieren
- Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Klasseneltern an den Ausschuss der KEVs bzw. den Vorstand übermitteln
- Die Klassenlehrer*innen in ihrem Bestreben unterstützen, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten
- Durch Gespräche und Kontakte (siehe auch Eltern- Lehrer*innen-Schüler*innenabende) mit Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen versuchen, Probleme zu lösen
- Laufend Kontakt mit dem*r Klassenvorständ*in halten und sich mit ihm*ihr über Probleme oder Aktuelles austauschen